
Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen
1. VERTRAG
1.1. Alle Vertragsbeziehungen des Kunden bestehen mit der SHINE Conventions GmbH (“Veranstalter”). Der Vertragsschluss wird durch einen dritten Dienstleister (z.B. die Firma white label eCommerce GmbH) , dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzend gelten, als Handelsvertreter des Veranstalters abgewickelt. AGB.
1.2. Unbeschadet eines gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden ist eine Stornierung von Eintrittskarten – außer im Falle der Absage oder Verlegung der Veranstaltung – nicht möglich.
1.3. Bei Stornierung aufgrund von Absage oder Verlegung der Veranstaltung erstattet der vertragsschließende Dienstleister die gebuchten Leistungen zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Fall der Verlegung der Veranstaltung muss die Stornierung der Leistungen durch den Kunden innerhalb von 4 Wochen seit Bekanntgabe der Verlegung erfolgen.
2. VERANSTALTUNG
2.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor. Programmabläufe, die im Vorfeld der Veranstaltung angekündigt werden, sind unverbindlich. Der Veranstalter kann den Programmablauf jederzeit auch kurzfristig ändern, ohne dass sich hieraus Ansprüche für den Kunden ergeben.
2.2. Der Veranstalter garantiert nicht für das Erscheinen eines bestimmten Gaststars. Die Verträge mit angekündigten Schauspielern können durch den Schauspieler jederzeit gekündigt werden, ohne dass der Veranstalter hierauf Einfluss nehmen kann. Für den Fall des Fernbleibens eines angekündigten Gaststars sorgt der Veranstalter nach Möglichkeit für Ersatz, eine Verpflichtung des Veranstalters hierzu besteht nicht.
2.3. Manche Veranstaltungen sowie Vorträge von Gaststars können in englischer Sprache stattfinden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für diese Vorträge deutsche Übersetzungen zu liefern.
2.4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er während der Veranstaltung gefilmt und fotografiert werden kann und diese Aufnahmen, einschließlich Porträtaufnahmen des Kunden, im Rahmen der Berichterstattung über die Veranstaltung sowohl im Fernsehen als auch im Rahmen privat produzierter Filme, in Print- und Online-Medien, insbesondere auf Webseiten und in sozialen Netzwerken, sowie auf Videoportalen, insbesondere YouTube, verwendet werden können.
3. SICHERHEIT
3.1. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
3.2. Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
3.3. Werbung jeglicher Art auf der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
4. HAFTUNG
4.1. Der Veranstalter haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Außer in den vorgenannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Er haftet auch nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung sowie für Schäden, die aufgrund nicht zu beseitigender bzw. unvermeidbarer Umstände eingetreten sind.
Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für deliktische Ansprüche, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren.
Sie gelten auch nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit nach zwingenden Normen des Produkthaftungsrechts für Personen- und Sachschäden gehaftet wird.
4.2. Der Veranstalter erstattet für verlorengegangene Gutscheine keinen Ersatz, sofern der Verlust nicht auf einem Verschulden des Veranstalters beruht.
5. AUDIOVISUELLE AUFZEICHNUNGEN UND FOTOGRAFIEN
5.1. Audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne dieser AGB sind während der Veranstaltung angefertigte Ton- und Bildaufnahmen, die auf geeigneten Bild- und Tonträgern wieder abgespielt und/oder vervielfältigt werden können. Fotografien gelten nicht als audiovisuelle Aufzeichnungen.
5.2. Das Anfertigen audiovisueller Aufzeichnungen und Fotografien in den Vortragsräumen der Veranstaltung sowie deren Verwendung zu rein privaten Zwecken durch den Kunden ist grundsätzlich gestattet.
5.3. Die Verwendung audiovisueller Aufzeichnungen und Fotografien zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.
6. SONSTIGES
6.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der deutschen Vorschriften zur Rechtswahl.
6.2. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Berlin festgelegt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(Stand: November 2019)